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Digitalisierung

Garantie- und Gewährleistungslabel: neue Kennzeichnungspflicht ab 27. September 2026

Ab 27. September 2026 brauchst du beim Verkauf von Waren zwei neue EU-Label. Wer betroffen ist, wo sie hingehören und wie du sie kostenlos erstellst.

Neue Kennzeichnungspflicht ab 27. September 2026: Laptop mit der Produktseite eines Onlineshops, davor zwei goldene Label-Symbole für Gewährleistung und Garantie, daneben ein Kalender mit orange markiertem Stichtag, der EU-Sternenkranz und ein Smartphone mit derselben Produktansicht

Wenn du Waren an Verbraucher verkaufst, hast du ab dem 27. September 2026 eine neue Pflicht auf dem Tisch: zwei EU-weit einheitliche Label, die deine Kunden über ihre Rechte informieren. Eines davon betrifft praktisch jeden Händler, das andere nur wenige.

Grundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die dazugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die das Aussehen der Label bis ins Detail festlegt. Klingt nach Bürokratie, ist in der Umsetzung aber überschaubar. Ich habe die Regelung durchgearbeitet und übersetze sie hier in Klartext: worum es geht, ob du betroffen bist, wo die Label hingehören und wie du sie in wenigen Minuten kostenlos erstellst.

Worum es geht: zwei Label, zwei völlig verschiedene Fälle

Die beiden Begriffe werden im Alltag ständig durcheinandergeworfen, deshalb kurz vorweg der Unterschied:

Gewährleistung ist das gesetzliche Recht deines Kunden. Ist die Ware mangelhaft, kann er Nacherfüllung verlangen. Bei Neuware gilt das zwei Jahre, bei Gebrauchtware kannst du auf ein Jahr verkürzen. Dieses Recht hat jeder Verbraucher automatisch, du kannst es nicht abwählen.

Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers. Sie kommt zusätzlich zur Gewährleistung obendrauf und ist genau so gut oder schlecht, wie ihre Bedingungen es hergeben.

Genau diese Unterscheidung versteht kaum ein Kunde. Deshalb schreibt die EU jetzt zwei Grafiken vor:

  • Das Gewährleistungslabel informiert allgemein über die gesetzlichen Mängelrechte. Es sieht bei jedem Produkt gleich aus.
  • Das Garantielabel, in der Verordnung GARAN genannt, informiert über eine besonders lange Herstellergarantie. Es ist produktspezifisch und trägt Marke, Modell und Garantiedauer.

Kurz: Das eine brauchst du wahrscheinlich, das andere wahrscheinlich nicht.

Bin ich betroffen?

Du brauchst mindestens das Gewährleistungslabel, wenn du körperliche Waren an Verbraucher verkaufst. Konkret betrifft das:

  • Onlineshops im B2C-Bereich, unabhängig von der Shop-Software
  • Marktplätze, also Verkäufe über Amazon, eBay, Etsy und Co.
  • Stationären Handel, vom Ladengeschäft bis zum Marktstand
  • Verkäufe per Telefon oder E-Mail, wenn dabei ein Kaufvertrag zustande kommt

Nicht betroffen bist du, wenn:

  • du ausschließlich an Gewerbekunden verkaufst
  • du Dienstleistungen anbietest statt Waren
  • du rein digitale Produkte verkaufst, also Online-Kurse, E-Books, Software oder SaaS
  • deine Website nur informiert und keine Bestellfunktion hat

Auf meine eigene Seite hier trifft die Pflicht also nicht zu, weil ich Dienstleistungen anbiete und keine Ware verschicke. Sobald du aber physische Produkte an Privatkunden verkaufst, bist du dabei. Der oft übersehene Fall: Auch das Ladengeschäft ohne jeden Onlineshop muss ab dem 27. September einen Aushang haben.

Pflicht ab 27. September 2026 · Label kostenlos erstellen
In zwei Fragen wissen, welches Label du brauchst
Der Label-Generator von eRecht24 prüft zuerst deine Situation und erstellt dann das passende Label im vorgeschriebenen EU-Design. Das Gewährleistungslabel bekommst du ohne Account und ohne Registrierung, Garantielabel speicherst du als Premium-Mitglied im Projekt Manager.
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Das Gewährleistungslabel: was du konkret tun musst

Das Label ist eine fertige Grafik, die du nicht verändern darfst. Deine Aufgabe besteht darin, sie an der richtigen Stelle einzubinden.

Platzierung im Onlineshop: Das Label muss vor Abschluss der Bestellung gut sichtbar sein. Du hast die Wahl zwischen der Produktseite und dem Checkout. Wichtig ist, dass der Kunde es sieht, bevor er auf den Kaufen-Button klickt. In den AGB oder irgendwo im Footer versteckt reicht ausdrücklich nicht.

Darstellung: Binde das Label direkt als Grafik ein. Ob eine verschachtelte Darstellung zulässig ist, bei der das Label erst nach einem Klick oder per Mouseover erscheint, bewerten die Fachquellen unterschiedlich. Die sichere Variante ist deshalb die direkte Einbindung, dann sparst du dir die Diskussion.

Farbe: Online ausschließlich die farbige Version. Die Schwarz-Weiß-Variante ist für Druck und E-Mail gedacht, nicht für den Shop.

Sprache: Es zählt die Sprache deines Shops. Betreibst du deinen Shop auf Deutsch, reicht das deutsche Label. Bei mehrsprachigen Shops brauchst du je Sprachversion das passende Label. Alle EU-Sprachen musst du nicht abdecken.

Stationärer Handel: Ein Aushang oder Aufsteller im Kassenbereich, mindestens in DIN A4.

Verkauf per E-Mail oder Telefon: Das Label gehört in die Nachricht, entweder direkt eingebunden oder als Anhang.

Optional darfst du das Label zusätzlich in die Bestellbestätigung packen. Pflicht ist das nicht, schaden kann es aber auch nicht.

Das Garantielabel: vier Bedingungen, die alle gleichzeitig gelten müssen

Hier ist die gute Nachricht für die meisten Händler: Du brauchst dieses Label wahrscheinlich gar nicht. Es wird nämlich nur fällig, wenn alle vier Punkte gleichzeitig zutreffen:

  1. Es ist eine Garantie des Herstellers. Eigene Kulanzversprechen von dir als Händler zählen nicht.
  2. Sie läuft länger als zwei Jahre. Genau zwei Jahre reichen nicht aus, es müssen mehr sein. An dieser Stelle wird häufig ungenau zitiert, teilweise ist von mindestens zwei Jahren die Rede. Maßgeblich ist die längere Dauer.
  3. Sie kostet den Kunden nichts extra. Kostenpflichtige Garantieverlängerungen fallen raus.
  4. Sie gilt für die gesamte Ware. Eine Garantie nur auf den Akku oder nur auf den Rahmen genügt nicht.

Fällt auch nur eine Bedingung weg, gibt es kein Garantielabel. Und ohne Herstellerangaben kannst du es ohnehin nicht ausfüllen, denn auf das Label gehören Herstellername, Modellbezeichnung und Garantiedauer in Jahren.

Platzierung: Anders als beim Gewährleistungslabel reicht der Checkout nicht. Das Garantielabel gehört auf die Produktdetailseite, weil es sich auf genau dieses eine Produkt bezieht. Eine geschachtelte, aufklappbare Darstellung ist hier zulässig.

Vorgaben: Nur die farbige Variante im Shop, Schriftart Inter, offline mindestens 95 mal 100 mm am Regal oder an der Verpackung.

Faustregel: Wenn du kein Werkzeug, keine Elektrogeräte und keine Möbel mit langer Herstellergarantie verkaufst, ist das Thema Garantielabel für dich wahrscheinlich erledigt.

Was passiert, wenn du es ignorierst?

Ab dem 27. September 2026 ist ein fehlendes Label ein Wettbewerbsverstoß. Abmahnberechtigt sind Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine und bestimmte Wettbewerbsverbände.

Konkrete Bußgeldbeträge nennt die Verordnung nicht, und ich erfinde hier auch keine. Die Erfahrung aus vergleichbaren Pflichten wie dem Kündigungsbutton zeigt aber: Neue Kennzeichnungspflichten mit festem Stichtag werden gern systematisch abgeklappert, weil sie sich massenhaft und ohne großen Aufwand prüfen lassen. Eine einzige Abmahnung kostet dich mehr als die halbe Stunde, die du für die Umsetzung brauchst.

Eine Übergangsfrist gibt es übrigens nicht, und Altbestände sind nicht ausgenommen. Der 27. September ist ein harter Stichtag.

Die pragmatische Lösung: der Label-Generator von eRecht24

Du musst die Label nicht selbst nachbauen, und du solltest es auch nicht, weil jede Abweichung vom vorgegebenen Design ein neues Risiko schafft.

eRecht24 hat seit dem 27. August 2026 einen Generator online, der genau das übernimmt. Der Ablauf ist angenehm kurz: Eine Vorabprüfung mit zwei Fragen zeigt dir zuerst, ob und welches Label du überhaupt brauchst. Beim Gewährleistungslabel wählst du danach die Sprache, siehst die Vorschau und lädst die Grafik herunter, ohne Account und ohne Registrierung. Beim Garantielabel trägst du Marke, Modell und Garantiedauer ein und siehst live, wie das fertige Label entsteht.

Wer eRecht24 Premium nutzt, speichert seine Garantielabel direkt im Projekt Manager. Das ist der praktisch wichtigste Teil: Ändert sich später eine Garantiedauer, passt du das vorhandene Label an, statt bei null anzufangen. Für Premium-Mitglieder ist der Generator ohne Aufpreis enthalten.

Warum ich das empfehle: Ich bin selbst eRecht24-Agenturpartner und nutze die Generatoren für meine eigenen Rechtstexte und die meiner Kunden. Bei einer Pflicht mit festem Stichtag und fest vorgegebenem Design ist ein fertiger Generator schlicht der schnellste Weg. Wenn du ohnehin Premium-Kunde bist, kostet dich das Ganze keinen Cent extra. Mehr zu meinen Erfahrungen damit steht in meinem Erfahrungsbericht zu eRecht24.

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Deine Checkliste bis zum 27. September

  1. Betroffenheit klären. Verkaufst du körperliche Waren an Verbraucher? Wenn ja, brauchst du das Gewährleistungslabel.
  2. Garantien prüfen. Gibt es bei deinen Produkten Herstellergarantien über zwei Jahre, kostenlos und für die ganze Ware? Nur dann kommt das Garantielabel dazu.
  3. Herstellerangaben besorgen. Für das Garantielabel brauchst du Marke, Modell und die genaue Dauer. Frag notfalls beim Lieferanten nach.
  4. Label erstellen. Über den Generator, in der Sprache deines Shops, farbige Version.
  5. Einbindungsort festlegen. Gewährleistungslabel auf Produktseite oder im Checkout, Garantielabel auf die Produktdetailseite.
  6. Technisch einbauen. Bei vielen Produkten lohnt sich ein Template-Baustein, damit das Label automatisch überall erscheint, statt es von Hand in jede Produktseite zu kopieren.
  7. Mobil testen. Das Label muss auf dem Smartphone genauso lesbar sein wie auf dem Desktop.
  8. Ladengeschäft nicht vergessen. Aushang in mindestens DIN A4 im Kassenbereich, falls du auch stationär verkaufst.

Wenn du ohnehin gerade an deinem Shop arbeitest: Der Widerrufsbutton wird bereits seit Juni 2026 verlangt. Beide Themen in einem Rutsch zu erledigen, spart dir den zweiten Durchgang.

Brauchst du Hilfe bei der Umsetzung?

Die Label zu erzeugen dauert Minuten. Die eigentliche Arbeit ist die saubere Einbindung, besonders wenn du hunderte Produkte hast und das Label nicht in jede Seite einzeln kopieren willst.

Genau hier setze ich an: Ob dein Shop auf Shopify, WooCommerce oder einer eigenen Lösung läuft, ich baue das Label als Template-Baustein ein, sodass es automatisch an der richtigen Stelle erscheint. Das läuft über meine Webshop-Leistungen oder im Rahmen der Webseiten-Wartung. Persönlich aus Hannover, ohne Ticket-System, du sprichst direkt mit mir.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt und gebe meine praktische Einordnung als IT-Dienstleister wieder. Ob und in welcher Form die Kennzeichnungspflicht dein konkretes Sortiment trifft, hängt von Faktoren ab, die ich hier nicht kennen kann. Im Zweifel lass das durch einen Fachanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht prüfen.

Maßgeblich ist immer der Wortlaut der Richtlinie (EU) 2024/825, der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und der nationalen Umsetzung, dazu die jeweils aktuelle Rechtsprechung. Die Angaben hier erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit für deinen Einzelfall.

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Mit * gekennzeichnete Links sind Affiliate-/Partner-Links: Wenn du über sie einen Kauf tätigst, erhalte ich eine Provision. Für dich entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Quellen und Hintergrund: eRecht24 zum Garantie- und Gewährleistungslabel, FAQ der IT-Recht Kanzlei und die Übersicht der IHK München.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zu den beiden neuen EU-Label für Gewährleistung und Garantie.

Was sind das Gewährleistungslabel und das Garantielabel?
Zwei EU-weit einheitliche Grafiken, die Verbraucher über ihre Rechte beim Warenkauf informieren. Das Gewährleistungslabel weist auf die gesetzlichen Mängelrechte hin und ist für alle Waren gleich. Das Garantielabel, in der EU-Verordnung GARAN genannt, weist auf eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers hin und wird pro Produkt mit Marke, Modell und Garantiedauer personalisiert. Beide Label sind im Design fest vorgegeben.
Ab wann gilt die neue Kennzeichnungspflicht?
Ab dem 27. September 2026. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, und es wird auch nicht zwischen Neuware und Altbestand unterschieden. Wer die Label früher einsetzen will, darf das. Rechtsgrundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, national umgesetzt unter anderem in Art. 246 und 246a EGBGB sowie in den Paragrafen 312f und 479 BGB.
Bin ich als Händler betroffen?
Du bist betroffen, wenn du körperliche Waren an Verbraucher verkaufst. Das gilt für Onlineshops genauso wie für Marktplätze wie Amazon oder eBay, für den stationären Handel, für Marktstände und für Verkäufe per Telefon oder E-Mail. Nicht betroffen bist du bei reinen B2B-Geschäften, bei Dienstleistungen, bei digitalen Inhalten wie Online-Kursen oder SaaS und bei Websites ohne Bestellfunktion.
Wann brauche ich zusätzlich das Garantielabel?
Nur wenn vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Es handelt sich um eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, sie läuft länger als zwei Jahre, sie kostet den Kunden nichts extra und sie gilt für die gesamte Ware statt nur für einzelne Bauteile. Fehlt eine dieser Bedingungen, brauchst du kein Garantielabel. Für die meisten Händler bleibt es deshalb beim Gewährleistungslabel.
Wo im Shop muss das Label stehen?
Das Gewährleistungslabel muss vor Abschluss der Bestellung gut sichtbar sein, entweder auf der Produktseite oder im Checkout. Das Garantielabel gehört auf die jeweilige Produktdetailseite, weil es produktbezogen ist. Beide gehören direkt als Grafik in die Seite und nicht in die AGB. Im Ladengeschäft reicht beim Gewährleistungslabel ein Aushang im Kassenbereich in mindestens DIN A4, das Garantielabel gehört mit mindestens 95 mal 100 mm ans Regal oder an die Verpackung.
Was passiert, wenn das Label fehlt?
Ab dem 27. September 2026 ist ein fehlendes Label ein Wettbewerbsverstoß. Abmahnen können dich Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine und bestimmte Wettbewerbsverbände. Konkrete Bußgeldbeträge nennt die Verordnung nicht. Die Kosten einer einzigen Abmahnung liegen aber in aller Regel deutlich über dem Aufwand, den die Umsetzung gekostet hätte.
Darf ich das Label selbst gestalten?
Nein. Farben, Schriftart und Texte sind in der Durchführungsverordnung fest vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Im Onlineshop ist ausschließlich die farbige Variante zulässig, die Schwarz-Weiß-Version ist für Druck und E-Mail gedacht. Beim Garantielabel schreibt die Verordnung sogar die Schriftart Inter vor. Du füllst also nur die Felder aus, das Layout kommt fertig aus dem Generator.